Entgegen der Aussagen von Microsoft und von bestimmten IT-"Spezialisten" sind Microsoft Volumenlizenzen nach zahlreichen Entscheidungen europäischer Gerichte auch ungebunden nutzbar und dürfen unabhängig von einem Volumenvertrag frei weiter veräußert werden, sie fallen unter die Erschöpfungsgrundsatz- Regelung, nach der der Hersteller die Verfügungsgewalt nach dem Verkauf verliert. Anbei die Gerichtsentscheidungen, die einen Meilenstein für das freie Softwaregewerbe bedeutet.